Geltung der Geschäftsbedingungen
I. Allgmeines
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von DasFotoLevel erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung - auch ohne ausdrückliche Einbeziehung - auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Das Foto Level. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Urheberrecht
"Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
III. Übertragung von Nutzungsrechten / Eigentumsvorbehalt
1. Der Fotograf ist Urheber jeglicher seinerseits für den Auftraggeber erstellten Inhalte. Die Urheberstellung ist nicht übertragbar und der Auftraggeber erwirbt lediglich Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Werken im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung oder dieser AGB.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüberhinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3. Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich aller Retuschen, Composings und anderer Nachbearbeitungen, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4. Bei Fristüberschreitungen behält der Fotograf sich rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Auftraggeber resultieren, insbesondere, wenn er Werke des Fotografen im Zeitraum des Zahlungsverzuges publiziert.
5. Besteht keine besondere Vereinbarung, wird ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen privaten Verwendung durch den Auftraggeber übertragen. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
6. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen und ist ohne diese rechtswidrig. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Fotografien sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Schriftform.
7. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG.
8. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
9. Bei Verwendung seines Werkes hat der Fotograf den Anspruch, als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten bleiben. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz in Höhe von 200 % des zuvor vereinbarten Honorars.
10. Der Fotograf ist unbeachtet der auf den Auftraggeber übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall zur uneingeschränkten Verwendung der Inhalte zu Zwecken der Eigenwerbung aller Art ( z.B. auf der eigenen Website und in sozialen Netzwerken, Zeitungsanzeigen, Messen etc.) berechtigt. Das Das Foto Level entstandene Bilder für Eigenwerbung nutzen darf, ist Buchungsvoraussetzung.
11. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online- Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
12. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
13. Verwendet der Auftraggeber die übergebenen Bilder online oder im Rahmen eines privaten Instagram- oder Facebook- Account, ist zusätzlich auf die Website des Fotografen und dessen Facebook- bzw. Instagram-Seite zu verlinken.
14. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
15. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert und verwertet werden.
16.Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
IV. Rechtsverletzungen / Überschreitung der Nutzungsrechte
1. Jegliche Nutzungen von Bildern des Fotografen durch den Auftraggeber, welche nicht von der Einräumung von Nutzungsrechten seitens des Fotografen gedeckt sind, ist seitens des Auftraggebers nach der jeweils gültigen Fassung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu honorieren.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, für jeden Fall der unberechtigten Verwendung von Bildmaterial des Fotografen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.
3. Verstößt der Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Nennung des Fotografen (III 9+13), verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.
V. Leistung des Fotografen
1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
2. Erstellte Aufnahmen des Fotografen werde dem Auftraggeber grundsätzlich nicht im Rohdatenformat übergeben. Die Übergabe von erstellten Fotos erfolgt grundsätzlich in digitaler Form. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf die entstandenen Bilder als entwickelte Lichtbilder zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
3. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
4. Der Fotograf ist dem Auftraggeber gegenüber nicht dazu verpflichtet, die erstellten Aufnahmen über das zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinausgehende Maß zu archivieren oder aufzubewahren. Der Auftraggeber ist für die Sicherung des übersandten Bildmaterials selbst zuständig. Mit Übergabe der zu erstellenden Aufnahmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs vollumfänglich auf den Auftraggeber über.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können von dem Fotografen gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Mitwirkung des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
2. Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Auftraggeber dem Fotografen eine Person mit Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
3. Bei Veranstaltungen, die mehr als 5 Stunden dauern, ist dem Fotografen (und ggf. dessen Assistent) zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
4. Dem Fotografen ist ein Platz für sein Equipment (z.B. ein Stuhl oder ein kleiner Tisch) in Sichtweite zur Verfügung zu stellen.
VIII. Vergütung
1. Für die Erstellung von Fotografien wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmieten, Bildbearbeitung sind vom Auftraggeber zu tragen und werden entweder ausdrücklich in einem Pauschalangebot ausgewiesen oder ansonsten gesondert durch den Fotografen in Rechnung gestellt.
2. Sämtliche vom Auftraggeber zu entrichtende Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge zzgl. der MwSt. in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe, sofern der Fotograf nicht gemäß § 19 UStG von der Erhebung der Mehrwertsteuer befreit ist.
3. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
4. Wird die für Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen.
5. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz.
6. Das Honorar ist vor der Ablieferung der Bilder bzw. der Bilddaten fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen schon vor Fertigstellung des gesamten Auftrages abzurechnen.
7. Eine Herausgabe der Fotos/Bilderdateien erfolgt erst bei kompletter Begleichung der Rechnung.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder in jeglicher Form Eigentum des Fotografen.
IX. Terminreservierungsgebühr / Terminstornierungen
1. Für Hochzeitsreportagen ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 300,00€ nach Vertragsschluss zu leisten.
2. Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Fotograf berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
– Stornierung durch den Auftraggeber bis zu 30 Arbeitstage vor Auftragsbeginn = 50 % der vereinbarten Gesamtsumme
– Stornierung durch den Auftraggeber bis zu 7 Arbeitstage vor Auftragsbeginn = 100 % der vereinbarten Gesamtsumme
3. Unterbleibt eine Benachrichtigung oder erfolgt die Stornierung nicht fristgemäß, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Grundhonorars, fällig.
4. Die Hochzeitsreportagen- Terminreservierungsgebühr verfällt bei Stornierung / Absage jeglicher Art und wird nicht zurückerstattet sowie kann nicht auf einen neuen Termin übertragen werden.
5. Hochzeitsstornierungen gelten nur in schriftlicher Form per E-Mail an die Info@dasfotolevel.de.
6. Kann der stornierte Hochzeitsreportagentermin nicht mit einer gleichwertigen Hochzeit neu belegt werden, werden 80% des vereinbarten Grundhonorars als Ausfallentschädigung fällig.
7. Die Terminreservierungsgebühr bei Fotoshootings verfällt bei Stornierung / Nichterscheinen / Terminverschiebung und wird nicht zurückerstattet sowie kann nicht auf einen anderen Termin übertragen werden.
8. Bei nicht erscheinen zum Fotoshooting Termin ohne jegliche Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig.
9. Geleistete Terminreservierungsgebühren werden im Falle einer Stornierung nicht rückerstattet und können nicht auf einen anderen Termin übertragen werden..
10. Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Stornierungen gelten nur in schriftlicher Form per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
11. Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.
X. Gewährleistung und Haftung
1. Der Fotograf sowie seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.
2. Der Fotograf verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist insbesondere der Stil des Fotografen bekannt.
3. Zur Aufnahme durch den Auftraggeber überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
4. Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht - und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Fotograf keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
5. Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Dem Fotografen werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind.
6. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
7. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
8. Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich dem Fotografen zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für den Fotografen übernommen hat und diesen insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.
9. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber.
XI. Reklamationen:
1. Mängelrügen des Auftraggebers müssen nach Erhalt der Ware schriftlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen und spätestens 5 Werktage (Mo. – Fr.) nach Übergabe bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
2. Der Fotograf wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
3. Bemängeltes Bildmaterial ist vollumfänglich an den Fotografen zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Auftraggeber.
4. Sofern keine fristgemäße Mängelrüge stattgefunden hat, sind Nachbesserungen aller Art ausgeschlossen. Mit Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber erlischt für den Fotografen die Aufbewahrungspflicht. Eine Archivierung von Bilddaten durch den Fotografen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
5. Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen seitens des Auftraggebers können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies sind keine Mängel der Leistung des Fotografen und eine Reklamation aus diesem Grund ist nicht möglich.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen. Der Fotograf ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu belangen.